FAQ 3: Der IPCC-Vorstand


Im Vorstand sind der/die IPCC-Vorsitzende und die IPCC-Vizevorsitzenden sowie die Ko-Vorsitzenden und Vizevorsitzenden der drei Arbeitsgruppen und die Ko-Vorsitzenden der Task Force zu Treibhausgasinventaren. Die zurzeit 34 Vorstandsmitglieder sind anerkannte Expertinnen und Experten. Sie unterstützen die wissenschaftliche Arbeit des IPCC und beraten bei Management- und strategischen Fragen. Die Vorstandsmitglieder werden nicht vom IPCC bezahlt. Sie werden vom IPCC-Plenum für die Dauer eines Berichtszyklus gewählt, wobei auf fachliche Eignung, geographische Ausgewogenheit und Geschlechterausgewogenheit geachtet wird.

3.1 Welche Aufgaben hat der IPCC-Vorstand?

Der IPCC-Vorstand (IPCC Bureau) berät das Gremium in wissenschaftlichen, technischen und organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit der Erstellung der IPCC-Berichte. Er stellt sicher, dass die Arbeiten in den verschiedenen Arbeitsgruppen koordiniert ablaufen, und achtet darauf, dass wissenschaftliche Standards und die Prinzipien des IPCC gewahrt bleiben.

Dem Vorstand gehören derzeit 34 international anerkannte Fachleute an:

  • Der IPCC-Vorsitzende (Chair),
  • die stellvertretenden IPCC-Vorsitzenden (Vice-Chairs),
  • die Ko-Vorsitzenden (Co-Chairs) und stellvertretenden Vorsitzenden (Vice-Chairs) der drei Arbeitsgruppen,
  • die Ko-Vorsitzenden der Task Force zu Treibhausgasinventaren (TFI).

Die Vorstandsmitglieder werden vom Plenum für die Dauer eines Berichtszyklus gewählt. Bei der Auswahl wird auf wissenschaftliche Qualifikation, regionale Ausgewogenheit und Geschlechterparität geachtet. Die Tätigkeit im Vorstand wird nicht zusätzlich vergütet.

3.2 Wie wird der IPCC-Vorstand (IPCC Bureau) gewählt?

Die Wahl des IPCC-Vorstands erfolgt durch die Mitgliedstaaten während einer Plenarsitzung. Größe, Struktur und geografische Ausgewogenheit des Vorstands werden bereits davor durch das Plenum festgelegt. Regierungen können geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die zu besetzenden Posten nominieren. Voraussetzung für eine Kandidatur sind wissenschaftliche Qualifikation, internationale Erfahrung und die Bereitschaft zur Mitarbeit ohne zusätzliche Bezahlung durch den IPCC. Auch regionale und internationale Organisationen können Nominierungen unterstützen.

Die Wahl findet geheim und nach festgelegtem Verfahren statt:

  • Jede Delegation hat eine Stimme.
  • Die Delegationen werden einzeln aufgerufen und geben ihre Stimmzettel ab.
  • Die Auszählung erfolgt durch Wahlhelferinnen und -helfer im Beisein des Plenums.

Wahlverfahren:

  • Die Posten werden in folgender Reihenfolge durch einzelne Wahlgänge besetzt: IPCC-Vorsitzende/r, IPCC-Vize-Vorsitzende, Ko-Vorsitzende der Arbeitsgruppen und von Task Forces, zuletzt die Vize-Vorsitzenden der Arbeitsgruppen. Sobald eine geografische Region ihre maximale Anzahl an Sitzen im Vorstand erhalten hat, werden verbleibende Kandidatinnen und Kandidaten aus dieser Region von den restlichen Wahlgänge ausgeschlossen.
  • Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit (mehr als 50 % der abgegebenen gültigen Stimmen) erreicht.
  • Wird die einfache Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidatinnen/Kandidaten mit den meisten Stimmen statt.
  • Bei Stimmengleichheit im ersten Wahlgang kann es auch zu einer Stichwahl zwischen drei Personen kommen.
  • Führt die Stichwahl ebenfalls zu keiner Entscheidung, wird das Losverfahren angewendet.