IPCC-Berichte


→ Aufbau von IPCC-Berichten
→ Welche Berichte der IPCC erstellt
→ Weitere IPCC-Veröffentlichungen
→ Wie man IPCC-Berichte und Übersetzungen erhält

Unsere Seite "Gut zu wissen: Grundlagen zu IPCC-Berichten" bietet Hintergrundinformationen, um IPCC-Berichte besser zu verstehen. 

 

Aufbau von IPCC-Berichten

IPCC-Berichte bestehen typischerweise aus bis zu 20 Kapiteln, für die jeweils ein Schreibteam zuständig ist. Zu jedem Kapitel werden eine Zusammenfassung, die Excecutive Summary (ES), und optional FAQ (Frequently Asked Questions) verfasst. Basierend auf den ES der einzelnen Kapitel wird die etwa 100-seitige fachliche Zusammenfassung (Technical Summary, TS) erstellt. Die wichtigsten Inhalte werden in einer etwa 30-seitigen Zusammenfassung für die politische Entscheidungsfindung (Summary for Policymakers, SPM) kondensiert.


Eine grafische Darstellung des Aufbaus eines Berichts und wie die Zusammenfassungen inhaltlich aufeinander aufbauen.

Links: Der typische Aufbau eines IPCC-Berichts. Rechts: Inhaltliche Verbindungen der Zusammenfassungen. SPM = Zusammenfassung für die politische Entscheidungsfindung (Summary for Policymakers); TS = Technical Summary, i.d.R. basierend auf den ES der einzelnen Kapitel; ES = Executive Summary; FAQ = Häufig gestellte Fragen und Antworten (frequently asked questions).

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Welche Berichte der IPCC erstellt

Der IPCC erstellt in jedem Zyklus einen Sachstandsbericht und in der Regel mehrere Sonderberichte; hinzu kommen eventuell Methodikberichte und/oder technische Abhandlungen. Das festgelegte Verfahren zur Erstellung dieser Veröffentlichungen ist unter Berichtserstellung beschrieben.

Sachstandsberichte

Assessment Reports umfassen mehrere tausend Seiten und bestehen in der Regel aus drei Bänden, für die jeweils eine Arbeitsgruppe (Working Group, WG) zuständig ist, und einem Synthesebericht:

  • Der Beitrag von Arbeitsgruppe I (WG I) behandelt die naturwissenschaftlichen Grundlagen des Klimawandels.
  • Der Beitrag von Arbeitsgruppe II (WG II) beschäftigt sich mit der Verwundbarkeit von sozioökonomischen und natürlichen Systemen gegenüber dem Klimawandel und dessen Folgen. Zudem beschreibt er Wege, wie sich die Menschen an eine globale Erwärmung anpassen können.
  • Der Beitrag von Arbeitsgruppe III (WG III) zeigt politische und technologische Maßnahmen zur Minderung des Klimawandels auf.
  • Ein etwa 100-seitiger Synthesebericht fasst die Inhalte der drei Bände aus einer übergreifenden Perspektive zusammen, zusätzlich können Informationen aus Sonderberichten mit einfließen.

Eine grafische Darstellung der inhaltlichen Zusammenhänge der Berichte. Sowohl die Beiträge der drei Arbeitsgruppen, als auch die Sachstandsberichte fließen in den Synthesebericht ein. Die Beiträge der Arbeitsgruppen und der Synthesebericht bilden gemeinsam den Sachstandsbericht.

Die Berichte eines Zyklus und ihre inhaltlichen Zusammenhänge


Der IPCC hat seit seiner Gründung 1988 regelmäßig (im Schnitt alle sechs Jahre) umfangreiche Sachstandsberichte veröffentlicht, zuletzt den Sechsten Sachstandsbericht (AR6)

Sonderberichte

Special Reports umfassen in der Regel mehrere hundert Seiten und behandeln eng umgrenzte Einzelthemen im Zusammenhang mit dem Klimawandel.

Im vergangenen Zyklus wurden drei Sonderberichte erstellt, zu denen Sie detaillierte Informationen auf den entsprechenden Unterseiten finden:

  • Sonderbericht über 1,5 °C globale Erwärmung (SR1.5)
  • Sonderbericht über Klimawandel und Landsysteme (SRCCL)
  • Sonderbericht über Ozean und Kryosphäre (SROCC)
Methodikberichte

Methodology Reports liefern praktische Richtlinien für die Erstellung von Treibhausgasinventaren. Sie sollen die Anforderungen an die Vertragsparteien der UNFCCC hinsichtlich der Inventarberichterstattung unterstützen.

Im vergangenen Berichtszyklus wurde ein bestehender Methodikbericht ergänzt, zu dem Sie detaillierte Informationen auf der entsprechenden Unterseite finden:

  • Ergänzender Methodikbericht: Ergänzungen zur Treibhausgasberichterstattung

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Weitere IPCC-Veröffentlichungen

Auf der IPCC-Website stehen darüber hinaus technische Abhandlungen und Begleitmaterial zum Download zur Verfügung: https://www.ipcc.ch/library/

Technische Abhandlungen

Technical papers fassen auf Basis bestehender IPCC-Sachstands- und Sonderberichte Informationen zu ausgewählten Themen zusammen. Ihre Erstellung folgt verkürzten Verfahren (siehe hierzu IPCC procedures).

IPCC-Begleitmaterial

Berichte von IPCC-Tagungen und Expertentreffen werden als supporting material veröffentlicht. Begleitmaterial unterliegt keinem formellen IPCC-Begutachtungsprozess.

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Wie man IPCC-Berichte und ihre Übersetzungen erhält

Die englischen Originale sowie Übersetzungen in die anderen UN-Sprachen können beim IPCC kostenfrei heruntergeladen werden. Druckversionen der Zusammenfassungen sind beim IPCC-Sekretariat kostenfrei erhältlich, die Gesamtberichte können im Buchhandel bezogen werden.

Deutsche Übersetzungen wichtiger Dokumente finden Sie in unserem Service-Bereich zum Download. Druckversionen können kostenfrei über unser Bestellformular angefordert werden.

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Nutzungsrechte

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Die genauen Zitierweisen der deutschen Übersetzungen der IPCC-Berichte entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Dokument. Übersetzte Abbildungen können im JPG-Format heruntergeladen werden. Falls Sie Fragen zur Verwendung der Abbildungen in Publikationen, Vorträgen o. Ä. haben, wenden Sie sich gerne an uns (de-ipcc@dlr.de).

Die Vervielfältigung von einer begrenzten Anzahl der Original-Abbildungen oder von kurzen Auszügen aus dem Material des IPCC ist kostenlos und benötigt keine formelle schriftliche Genehmigung, vorausgesetzt die Original-Quelle wird sachgemäß genannt, mit dem vollständigen Titel des Berichts, Namen der Herausgeber sowie die Nummerierung der Seite(n) oder der Abbildung(en). Die Nutzungserlaubnis gilt nur, wenn das Material exakt wie im jeweiligen Bericht verwendet wird. Abbildungen sowie deren gesamte Beschriftung dürfen in keinster Weise verändert werden. Für Mediennutzung ist es ausreichend, bei Verwendung von Original-Abbildungen oder Informationen die Quelle zu benennen. Bei Nutzung im Internet sollte jegliche externe Webseite einen Link zur Webseite des IPCC oder dessen Unterseiten zur Verfügung stellen. Dazu ist keine Genehmigung notwendig.
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